Seit Inkrafttreten der Oö. Bautechnikverordnung 2013 mit 01.07.2013 besteht für Neubauten die Verpflichtung, dass in Aufenthaltsräumen, ausgenommen Küchen, und Gängen über die Fluchtwege von Aufenthaltsräume führen, je ein unvernetzter Rauchwarnmeldern zu installieren ist.