87. Kohlenmonoxidaustritt
27. Dezember 2025
Die Feuerwehr Neumarkt im Hausruckkreis wurde um 12:57 Uhr zu einem Kohlenmonoxidaustritt am Marktplatz alarmiert. Ein installierter CO-Melder hatte mit einer Anzeige von 52 ppm Alarm ausgelöst. Die Bewohnerin hat vorbildlich reagiert, umgehend für Durchlüftung gesorgt und damit richtig gehandelt. Dieses Verhalten trägt wesentlich zur Sicherheit bei.
Die Kontrolle des gesamten Gebäudes erfolgte unter Atemschutz. Dabei wurden Messungen mit einem Mehrfachmessgerät durchgeführt. Parallel dazu wurde das Gebäude belüftet, um eine mögliche Gefährdung auszuschließen.
Neben der Feuerwehr standen auch die Polizeiinspektion Neumarkt, die Rettung sowie der Gasnotdienst im Einsatz. Im Zuge der Erhebungen ergaben die Messungen, dass der CO-Melder vermutlich eine Fehlfunktion aufwies, da dieser auch außerhalb des Gebäudes eine Konzentration von 30 ppm anzeigte. Der Einsatz konnte um 14:01 Uhr beendet werden.
Die Kontrolle des gesamten Gebäudes erfolgte unter Atemschutz. Dabei wurden Messungen mit einem Mehrfachmessgerät durchgeführt. Parallel dazu wurde das Gebäude belüftet, um eine mögliche Gefährdung auszuschließen.
Neben der Feuerwehr standen auch die Polizeiinspektion Neumarkt, die Rettung sowie der Gasnotdienst im Einsatz. Im Zuge der Erhebungen ergaben die Messungen, dass der CO-Melder vermutlich eine Fehlfunktion aufwies, da dieser auch außerhalb des Gebäudes eine Konzentration von 30 ppm anzeigte. Der Einsatz konnte um 14:01 Uhr beendet werden.
Wichtiger Hinweis der Feuerwehr:
Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb- und geruchloses, hochgiftiges Gas. Bei Auslösung eines CO-Melders ist umgehend richtiges Verhalten entscheidend:
Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb- und geruchloses, hochgiftiges Gas. Bei Auslösung eines CO-Melders ist umgehend richtiges Verhalten entscheidend:
- Ruhe bewahren und sofort Fenster und Türen öffnen
- Gebäude unverzüglich verlassen und an die frische Luft gehen
- Keine offenen Flammen, keine elektrischen Geräte betätigen
- Notruf 122 (Feuerwehr) verständigen
- Das Gebäude erst nach Freigabe durch Einsatzkräfte wieder betreten
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